Unsere Förderrichtlinien
Sie möchten einen Förderantrag für Ihr Projekt stellen?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf. Es gibt nur zwei Vergabesitzungen, jeweils im Juni und im November des Jahres. Um Ihr Projekt besser einschätzen zu können, benötigen wir einige grundlegende Informationen:
- Kurzbeschreibung Ihres Projektvorschlages, bitte mit konkreten Projektzielen.
- Wen würden wir durch Ihren Projektvorschlag wo unterstützen (Ort/Land)?
- Detaillierter Finanzplan mit Defizitausweis, wie hoch ist der beantragte Förderbeitrag?
- Wofür wird der Betrag verwendet?
- Handelt es sich um eine einmalige Förderung oder ein Projekt über einen längeren Zeitraum? Wie ist die Gesamtfinanzierung Ihres Projektvorschlages gesichert (Kosten- und Finanzierungsplan)? Bitte mit Angaben zu allen Projektbeteiligten, insbesondere Projektleitung, Kooperationspartner, Kofinanzierer.
- Vertreten Sie eine gemeinnützige Organisation? Dann senden Sie uns bitte zusammen mit Ihrem Antrag einen gültigen Freistellungsbescheid.
Kontakt: Birnbach Krome Stiftung e.S.
c/o Baden-Württembergische Bank
Sabine Kunz (6333/KS)
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart